Haushaltsauflösung in der Erbengemeinschaft

Zur Regulierung eines Nachlasses im Todesfall gehört auch die Wohnungsauflösung. Die betreffende Immobilie muss komplett geräumt und besenrein übergeben werden. Wenn es mehrere Erben gibt, trägt dafür die Erbengemeinschaft die Verantwortung. Die Wohnung nach einem Todesfall aufzuräumen und zu entrümpeln kann aufwändig und zeitraubend sein. Als erfahrenes Entrümpelungsunternehmen führen wir eine komplette Wohnungsauflösung schnell, gründlich und zuverlässig durch. Was ist bei einer Haushaltsauflösung, die sich auf einen Nachlass bezieht, zu beachten?

Todesfall-Haushalt: Holen Sie Expertenrat!

Im Todesfall muss eine gemietete Immobilie innerhalb der im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfrist geräumt werden. Bei der Wohnungsauflösung nach einem Todesfall müssen sämtliche Räume entrümpelt werden. Dazu zählen auch Dachboden, Keller und Garage. Außerdem ist die Wohnung in den ursprünglichen sowie in einen besenreinen Zustand zu versetzen.

Nachlass-Wohnung räumen: Erben, handeln jetzt!

Als Erben beziehungsweise Erbengemeinschaft sind Sie für die Haushaltsauflösung im Todesfall verantwortlich. Nutzen Sie unseren umfassenden Service für die Wohnungsauflösung. Unser erfahrenes Team übernimmt Entrümpelung, Transport und Entsorgung.

Nachlass und Haushalt: Achten Sie drauf!

Bei einer Haushaltsauflösung im Todesfall beziehungsweise einer Wohnungsauflösung im Todesfall führen wir die Entrümpelung für die Erben zeitnah durch. Wir sortieren Erhaltenswertes aus und zerlegen Möbel und Einrichtungsgegenstände. Mit geeigneten Containern, Mulden und Fahrzeugen führen wir Transport und Entsorgung durch.

Haushaltsauflösung: Wer trägt die Pflicht?

Unter einem Nachlass versteht man sämtliches Eigentum, das ein Verstorbener den Erben hinterlässt. In einem Todesfall muss der komplette Nachlass durch die Erben geregelt werden, denn auch die Verpflichtungen, die sich aus dem vererbten Eigentum ergeben, gehen an die Erben über. Man kann in das Mietverhältnis eintreten oder die Wohnung nach einem Todesfall kündigen und auflösen. Wenn eine Immobilie entrümpelt werden muss, ist unser Entrümpelungsservice für Sie zur Stelle. Wir erledigen die vollständige Wohnungsauflösung im Todesfall beziehungsweise Haushaltsauflösung im Todesfall und übergeben das Objekt besenrein.

Erbengemeinschaft beenden: Jetzt gemeinsam klären!

Wenn eine Immobilie im Todesfall geräumt werden muss, können Sie sich auf unsere Entrümpler verlassen. Wir bieten alle Leistungen für die Haushaltsauflösung aus einer Hand. So können Sie den Nachlass in aller Ruhe regulieren. Die Entrümpelung umfasst auch eine Wertanrechnung für gut erhaltene Objekte. Jede Entrümpelung und Wohnungsauflösung im Todesfall führen wir zu attraktiven Preisen durch. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung stellen wir den nötigen Zeit-, Material- und Personalaufwand sicher. Für die Haushaltsauflösung lassen wir Ihnen dann ein unverbindliches Angebot zukommen.

Verstorbener Haushalt: Greift die Erbengemeinschaft ein?

Die Erben sind verpflichtet, für die Haushaltsauflösung im Todesfall zu sorgen. Unser Entrümpelungsdienst steht für eine Entrümpelung auch kurzfristig zur Verfügung und räumt die Immobilie vollständig. Setzen auch Sie bei einer Haushaltsauflösung auf unseren Service.

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